Die Corona-Pandemie sorgt auch bei den Ringern für einen kompletten Stillstand beim Mattentraining. Obwohl der Betrieb und die Nutzung von Sporthallen, Sportplätzen, Fitnessstudios, Tanzschulen und andere Sportstätten untersagt sind, gibt es laut BLSV dann doch eine kleine Ausnahme: Die Nutzung sämtlicher Sportstätten ist zum Zwecke des Online-Trainings per Videokonferenz stets allein durch den Trainer erlaubt.
Allerdings darf keine weitere Person an der Sportausübung vor Ort teilnehmen.