Transparenzregister – Wegfall der Gebührenpflicht
Nachdem der Bundesanzeiger Verlag vor einiger Zeit zahlreiche Vereine angeschrieben und zur Zahlung einer Gebühr für die Eintragung von Sportvereinen in das neue Transparenzregister aufgefordert hatte, gab es verständlicherweise kein Verständnis für diese Maßnahme. Der DOSB hat in zwei Schreiben an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Rechtmäßigkeit der Gebührenerhebung bestritten und – falls das Ministerium den Standpunkt des Verlages teilt – eine Änderung der entsprechenden Bestimmung im Geldwäschegesetz gefordert. Auch einige Landessportbünde haben sich an Bundestagsabgeordnete aus ihrem Bundesland oder an die für den Sport zuständigen Länderministerien gewandt.
Der LSB Hessen hat nun aus dem Ministerium des Innern und für Sport des Landes Hessen eine sehr erfreuliche Information erhalten, über die uns der Hauptgeschäftsführer Andreas Klages informiert hat.
Das Land Hessen hat in dem Entwurf zur Überarbeitung des Geldwäschegesetzes die Aufnahme eines Passus durchgesetzt, der die Pflicht zur Gebührenzahlung wieder zurücknimmt. Der Bundesrat wird am nächsten Freitag abschließend über den Entwurf entscheiden. Bei Zustimmung soll die Neuregelung zum 01.01.2020 in Kraft treten. Sollte der Bundesrat wegen anderer Gesetzesinhalte, die noch strittig sind, das Gesetz in den Vermittlungsausschuss verweisen, ist nach Einschätzung des Innenministeriums des Landes Hessen mit einem Inkrafttreten Anfang Februar zu rechnen. Der Wegfall der Gebührenpflicht soll unstrittig sein und auf jeden Fall kommen. Lediglich rückwirkend bleibt es dabei, dass der Bundesanzeiger Verlag den geforderten geringen Betrag verlangen kann.
Die umfangreichen Bemühungen der Sportverbände, den Vereinen diese Belastung der meist ehrenamtlichen Kräfte zu ersparen, waren somit erfolgreich, sofern es auf der „Zielgerade“ des Gesetzgebungsverfahrens nicht noch zu einer unerwarteten Wende kommt.