Während die Ringer derzeit nur trainieren dürfen, rumort es in der Verbandsspitze des BRV. Hintergrund ist, dass der Ministerrat der Bayerischen Staatsregierung den Mannschaftssport bei seinen jüngsten Beschlüssen überhaupt nicht erwähnt hat. „Unseren Ringerinnen und Ringern fehlt es an jeglicher Perspektive. Dabei nehmen allmählich auch die Auswirkungen, nicht nur aus wirtschaftlicher Sicht, höchst besorgniserregende Formen an“, sagt Vizepräsident Sport Florian Geiger.

Deshalb hat sich das Präsidium entschlossen, alle Mitgliedsvereine zum weiteren Umgang mit dem von staatlicher Seite weiterhin untersagten Wettkampfbetrieb zu befragen. Seit Wochen kümmert sich Geiger um die Belange der bayerischen Ringer-Vereine in Corona-Zeiten. Doch eine positive Rückmeldung, geschweige ein Signal für die älteste Sportart der Welt, gab es bisher noch nicht. „Im ständigen Kampf um den Nachwuchs in Bayern geraten wir im direkten Vergleich mit anderen Sportarten immer mehr ins Hintertreffen.“ In einem Schreiben, das bereits alle Vereine erreicht hat, macht der BRV-Funktionär seinem Ärger Luft. Die Ringer haben akzeptiert, dass sie, anders als die Sportfreunde in den benachbarten Landesverbänden, keine Wettkämpfe durchführen dürfen. Der Saisonbeginn sei bereits auf Ende Oktober verschoben worden. Wörtlich heißt es sogar: „Es ist für die meisten von uns vieles nicht nachvollziehbar, obwohl die Staatsregierung es längst wieder erlaubt, beispielsweise Konzerte zu veranstalten und dabei sogar bis zu 400 Zuschauer im Freien und 200 Zuschauer im Innenbereich zuzulassen. Nur ein paar Kilometer weiter in unseren Nachbarbundesländern ist es längst wieder möglich sogar vor einer begrenzten Anzahl an Zuschauern unserem Sport nachzugehen.“

Nun prüft der BRV, ob er sogar wie die Fußballer den Rechtsweg beschreiten soll. Ähnlich wie bei den Kickern soll es hierzu eine Online-Abstimmung geben. Um folgende drei Fragen geht es:

Halten Sie die Entscheidung der Staatsregierung, Wettkämpfe der bayerischen Ringer nach wie vor nicht zu erlauben und auch keine Zuschauer, nicht einmal in begrenztem Umfang zuzulassen, für richtig?

Wollen Sie, dass der Mannschaftskampfbetrieb im Jahr 2020 baldmöglichst aufgenommen werden kann und der BRV sich dafür einsetzt?

Soll der BRV rechtlich gegen das Verbot des Wettkampfbetriebs im Ringen vorgehen und gegebenenfalls gerichtlich Gleichbehandlung mit Kulturveranstaltungen analog § 21 Abs. 2 der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung geltend machen?

Der BRV wird die Umfrage am Montag entsprechend auswerten und damit noch pünktlich vor der nächsten Sitzung des Ministerrats am Dienstag, 8. September 2020, veröffentlichen.

Hinweis für alle Vereine: Die Umfrage ist jetzt online und unter befragung.brv-ringen.de zu erreichen, Auch über den Menü-Punkt "Mein BRV". Ein Login ist aber erforderlich. Nur registrierte Benutzer können die Befragung durchführen.

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