Aufgrund der Anzeige des Kampfrichters Jan Melzer gegen den Sportler Moritz Oberhauser wegen Tätlichkeit ergeht am 26.11.2015 folgender Beschluss:

I.     Der Sportler Moritz Oberhauser wird für 2 Kampftage für den Sportbetrieb der Ligen des Bayerischen
       Ringerverbandes gesperrt.

II.    Dem Sportler Moritz Oberhauser wird eine Geldstrafe von 50,-€ auferlegt.

III.   Die Kosten des Verfahrens werden dem Sportler Moritz Oberhauser auferlegt.

IV.   Die Kosten des Verfahrens werden auf 10,- € festgesetzt.

V.    Gegen diesen Beschluss kann innerhalb von 7 Tagen nach Zustellung Einspruch beim
       Landesrechtsausschuss II eingelegt werden.
 

 

Gründe:

Am 14.11.2015, um 17:30 Uhr, fand in Westendorf der Mannschaftskampf in der Landesliga Süd, TSV Westendorf II gegen den TSC Aichach statt. Im Verlauf dieser Veranstaltung ereignete sich der nachstehend aufgeführte Sachverhalt:

In der letzten Begegnung dieses Mannschaftskampfes in der Klasse bis 75kg B zwischen Lennert Wunderlich (Westendorf) und Moritz Oberhauser (Aichach) erhielt der Sportler Oberhauser auf Grund wiederholten absichtlichen Kopfstoßens vom Kampfrichter die rote Karte gezeigt. Dieser Disqualifikation ging voraus, dass der Sportler Oberhauser bereits zu Beginn des Kampfes eine Verwarnung wegen Kopfstoßens erhalten hat. Dennoch führte er diesen aggressiven und nicht regelkonformen Kampfstil fort und stieß den Sportler Wunderlich in der zweiten Runde absichtlich mit dem Kopf voran.

Das Verhalten des Sportlers Oberhauser stellt eine Tätlichkeit im Sinne des § 24 der Strafordnung des BRV dar. Eine solche kann mit einer Wettkampfsperre bis zu 24 Monaten und einer Geldstrafe bis 7.500,- geahndet werden. Im vorliegenden Fall ist eine Geldstrafe in Höhe von 50,- € sowie Sperre von 2 Kampftagen Tat und Schuld angemessen..


Michael Pohl

Landesrechtsausschuss I

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