(Betroffener) wegen Beleidigung ergeht am 10.12.2015 folgender Beschluss:
I. Der Betroffene wird für 2 Kampftage für den Sportbetrieb der Ligen des Bayerischen
Ringerverbandes gesperrt.
II. Dem Betroffenen wird eine Geldstrafe von 50,-€ auferlegt.
III. Die Kosten des Verfahrens werden dem Sportler Matthias Geitner auferlegt.
IV. Die Kosten des Verfahrens werden auf 10,- € festgesetzt.
V. Gegen diesen Beschluss kann innerhalb von 7 Tagen nach Zustellung Einspruch beim
Landesrechtsausschuss II eingelegt werden.
Gründe:
Im Verlauf der Begegnung 75 A stürmte der Betroffene nach einer bewerteten Aktion die Matte und beschimpfte den Kampfrichter mit den Worten: „Bist Du blöd, diese Wertung zu geben?“ Der Kampfrichter zeigte dem Betroffenen daraufhin die rote Karte.
Das Verhalten des Betroffenen stellt eine Beleidigung des Kampfrichters dar, welche gemäß § 23 Strafordnung BRV mit einer Sperre von bis zu 12 Monaten und einer Geldstrafe von bis zu 3.750,- € bestraft werden kann. Im vorliegenden Fall handelte es sich nach Auffassung des Rechtsausschuss I um eine emotionale Äußerung des Betroffenen, welche grundlegend einen Bezug zum Kampfgeschehen auf der Matte hatte. Jedoch ist zu berücksichtigen, dass die Grenze zu einem üblichen Anfeuern oder kritisieren von Kampfrichterentscheidungen durch die Worte „bist Du blöd“ klar überschritten wurde. Eine Sperre von 2 Kampftagen sowie eine Geldstrafe in Höhe von 50,-€ ist daher Tat und Schuld angemessen.
Michael Pohl
Landesrechtsausschuss I