Verlängerungen (von) ungültig gewordener Lizenzen
Bei Überschreitung der Gültigkeitsdauer von Lizenzen der Lizenzstufen 1, 2 und 3 wird wie folgt verfahren:
Lizenzstufe 1 und 2 (C und B Lizenz)
Fortbildungsnachweis (FBN) von 15 LE im ersten Jahr nach Ablauf der Gültigkeit
Die Lizenz wird nur um drei Jahre verlängert. Im nun auf drei Jahre verkürzten Gültigkeitszeitraum der Lizenz ist ein weiterer FBN von 15 LE zu dokumentieren.
FBN von 15 LE im zweiten Jahr nach Ablauf der Gültigkeit
Die Lizenz wird nur um zwei Jahre verlängert. Im nun auf zwei Jahre verkürzten Gültigkeitszeitraum der Lizenz ist ein weiterer FBN von 15 LE zu dokumentieren.
FBN von 15 LE im dritten Jahr nach Ablauf der Gültigkeit
Die Lizenz wird nur um ein Jahr verlängert. Im nun auf ein Jahr verkürzten Gültigkeitszeitraum der Lizenz ist ein weiterer FBN von 15 LE zu dokumentieren.
FBN von 15 LE im vierten Jahr nach Ablauf der Gültigkeit
Die Lizenz wird nur bis zum Ende des Kalenderjahres verlängert. Im selben Jahr ist ein weiterer FBN von 15 LE zu dokumentieren.
Überschreitung der Gültigkeit um mehr als vier Jahre
Die Lizenz ist ungültig, es ist von einer Wiederholung der Ausbildung auszugehen. Im Einzelfall kann über die Verlängerung oder auch Rückstufung der Lizenz in eine niedere Lizenzstufe entschieden werden.
Lizenzstufe 3 (A Lizenz)
FBN von 15 LE im ersten Jahr nach Ablauf der Gültigkeit
Die Lizenz wird nur um ein Jahr verlängert. Im nun auf ein Jahr verkürzten Gültigkeitszeitraum der Lizenz ist ein weiterer FBN von 15 LE zu dokumentieren.
FBN von 15 LE im zweiten Jahr nach Ablauf der Gültigkeit
Die Lizenz wird nur bis zum Ende des Kalenderjahres verlängert. Im selben Jahr ist ein weiterer FBN von 15 LE zu dokumentieren.
Überschreitung der Gültigkeit um mehr als zwei Jahre
Die Lizenz ist ungültig, es ist von einer Wiederholung der Ausbildung auszugehen. Im Einzelfall kann über die Verlängerung oder auch Rückstufung der Lizenz in eine niedere Lizenzstufe entschieden werden.
Lothar Ruch
DRB Bildungsreferent & Wissenschaftskoordinator
Download des entsprechenden Auszugs aus der Ausbildungskonzeption des Deutschen Ringer-Bund e.V. (01.01.2017) hier.


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