Ein Ringer, der in der Bundesliga für einen Verein an Wettkämpfen teilnimmt, gilt nicht als selbstständig. Das liegt unter anderem daran, dass er unabhängig von seinen Erfolgen eine pauschale Vergütung erhält, so die Aussage des Sozialgericht Mainz. Gerade vor dem Hintergrund, dass im September in Bayern wieder die neue Wettkampfsaison startet, verweist der Bayerische Ringer-Verband auf das Urteil des Sozialgerichts zum Einsatz von bezahlten Ringern.
Wenn ein Ringer in der Bundesliga für einen Verein kämpft, dem er selbst angehört, und dafür pro Kampf bezahlt wird, wird er sozialversicherungsrechtlich nicht als eigenständig betrachtet – zumindest aus Sicht der Deutschen Rentenversicherung. Diese wertete die Tätigkeit als abhängiges Beschäftigungsverhältnis und forderte entsprechende Sozialversicherungsbeiträge. Der Verein ging dagegen vor Gericht, allerdings ohne Erfolg: Das Sozialgericht Mainz bestätigte die Einschätzung der Behörde, heißt es auf Legal Tribune Online