Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Sportfreunde,
am 01. November 2024 haben wir Kenntnis von einer E-Mail des Deutschen Ringer-Bundes e.V. (DRB) mit dem Betreff „News aus der Bundesliga“ erhalten.
In dieser E-Mail ist u.A. der Punkt „Rechtsurteile“ aufgeführt.
Hierzu führt der DRB in der E-Mail u.A. wie folgt aus:
„Rechtsurteile - Auf Grund eines Vorstoßes der LO Bayern werden wir vom DRB, nicht wie von euch gewünscht und von uns geplant, nach Erhalt der Rechtswirksamkeit, die Dauer der Kampfsperren veröffentlichen. Hier sind aktuell noch einige Verfahren auf Grund von Anzeigen und Roter Karten im Gange.“
Der Bayerische Ringer Verband e.V. (BRV) hat den DRB bereits am Morgen des 02.11.2024 telefonisch zur Richtigstellung des Sachverhaltes unter entspr. Fristsetzung aufgefordert. Der DRB hat die Frist untätig verstreichen lassen. Aus diesem Grund sehen wir die unabdingbare Notwendigkeit zur transparenten Information und unbeeinflussten Meinungsbildung dringend angebracht. Ausdrücklich ist festzuhalten, dass es dem BRV, anders als unterstellt, sicherlich kein Anliegen ist Beschlüsse und Urteile mit Einfluss auf den Sportbetrieb nicht zu veröffentlichen. Hier ist eher das Gegenteil der Fall, sowie es auch in Bayern seit langem gelebte Praxis ist.
Im konkreten Fall hat der BRV in der aktuellen Bundesligasaison einen Compliance Verstoß beim DRB zur Anzeige gebracht. Dabei ging es um die Öffentlichmachung eines Beschlusses des DRB Rechtsausschussvorsitzenden I zur Sperre eines Sportlers, welcher nahezu zeitgleich mit Zustellung des Beschlusses bereits in den sozialen Medien rege diskutiert wurde. Diese Indiskretion im Vergleich des Umgangs mit den Erfahrungen von ähnlich und deutlich schwerwiegender gelagerten Fällen aus der jüngsten Vergangenheit hat uns dazu bewogen hier entspr. Aufklärung einzufordern und die Frage nach dem Schutz der Persönlichkeitsrechte von Sportler*innen sowie Funktionär*innen im DRB zu klären. Wie man aus diesem Vorgang auf einen Vorstoß gegen eine Veröffentlichung kommt ist für uns nicht nachvollziehbar.
Der desaströse Umgang mit der Anzeige des Compliance-Verstoßes, der jeglichen Vorgaben auf die sich der organisierte Sport in Deutschland hierbei verbindlich verständigt hat widerspricht, bedarf neben einer dringend gebotenen internen Aufklärung aktuell keiner weitergehenden Thematisierung.
Für weitere Rückfragen zum Sachverhalt stehen wir selbstverständlich über die Geschäftsstelle des BRV zur Verfügung.
Wie wir ebenfalls erfahren haben gibt es zu der E-Mail „News aus der Bundesliga“ auch bereits eine Richtigstellung der Vereinsvertreter im Bundesligaausschuss, welche wohl am 09.11.2024 versandt wurde.
Ich wünsche Euch eine spannende und verletzungsfreie Restsaison 2024.
Mit sportlichem Gruß
Florian Geiger
Präsident
Bayerischer Ringer-Verband e.V.
Georg-Brauchle-Ring 93
80992 München