Nach der Verschärfung der Corona-Maßnahmen durch die Bayerische Staatsregierung vom 03.11.2021 und der Pressekonferenz mit der Bekanntgabe weiterer Details vom 09.11.2021 hat der Verbandsausschuss des Bayerischen Ringer-Verbandes am 10.11.2021 in einer außerordentlichen Sitzung folgenden Beschluss zum Ligenbetrieb gefasst:

Verbandsligen:

Der Sportbetrieb in den bayerischen Verbandsligen wird unter Einhaltung der gesetzlichen Regelungen in der jeweiligen Ampelstufe fortgeführt. Bei aktuell gültiger Ampel-Regelung für Bayern findet der Sportbetrieb im Bayerischen Ringer-Verband unter der 2G-Regelung statt.

Maßgeblich sind dabei stets die behördlichen Regelungen zur Pandemie-Situation, die für den Heimverein, bzw. in dessen Wettkampfstätte gelten.

Nur vollständig geimpfte oder genesene Sportler oder Zuschauer*innen können dann am Wettkampf teilnehmen, bzw. den Kampf anschauen!

Ausnahmen für Landes- und Bundeskaderathleten sowie Sportler der Bundesligen regelt die BayIfSMV und das Rahmenkonzept Sport das aktuell vom StMi erstellt wird. Zusätzlich hat der Freistaat eine Ausnahmeregelung von der 2G-Regel für Jugendliche und Kinder geschaffen, die der Schultestung unterliegen. D.h. für diese Personengruppe, dass sie bis auf Weiteres unabhängig von der Ampelfarbe noch unter der alten 3G-Regelung durch die Hinzuziehung der flächendeckend durchgeführten Schultestungen kämpfen und trainieren dürfen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind leider Auszubildende oder bereits anderweitig berufstätige Jugendliche von dieser Reglung ausgeschlossen, da sie nicht den regelmäßigen Schultestungen unterliegen.

Wichtig:

Diese Ausnahme gilt nur für die eigene Aktivität, nicht für einen generellen Aufenthalt in der Sportstätte. Insbesondere gilt die Ausnahme nicht für die Anwesenheit auf den Tribünen, um z.B. die Kämpfe anderer Mannschaften anzuschauen. Vereine, welche sich aufgrund der momentanen pandemischen Situation nicht in der Lage sehen, weiter am Ligenbetrieb teilzunehmen, bleiben in ihrer momentanen Liga und dürfen nicht denen gleichgestellt werden, welche am Anfang der Saison ihre Mannschaft zurückgezogen haben.  Daraus resultiert, sie dürfen – sofern sie Interesse haben – auch im nächsten Jahr, unabhängig ihrer Leistung dieser Saison auch in der kommenden Saison in der gleichen Liga starten – sofern sie kein Interesse an einem Aufstieg haben (lt. gültigem Tabellenstand am Ende der Saison).

Sieht sich ein Verein nicht in der Lage dazu, unter den herrschenden Bedingungen zum Kampf anzutreten oder einen Kampf durchzuführen, kann der Kampf mit einem Vorlauf von mind. fünf Werktagen kostenfrei abgesagt werden. Der Kampf wird dann entspr. den Vorgaben der Richtlinien für die Mannschaftskämpfe mit 40:0 bzw. 56:0 gewertet. Sollte die Gastmannschaft nicht antreten können, verliert diese – kann der Gastgeber keinen Kampf anbieten, gilt der Kampf für ihn als verloren.

Nachholkämpfe, deren Verschiebung bislang noch nicht angekündigt waren werden nach dem 12.11.2021 nicht mehr genehmigt. Nachholkämpfe, die aktuell zwar schon genehmigt sind aber noch nicht angesetzt können bis zum 19.12.2021 nachgeholt werden, die einvernehmliche Terminierung muss aber bis spätestens zum 30.11.2021 dem Ligenreferenten mitgeteilt werden. Verstreicht diese Frist wird durch den Ligenreferenten ein Termin angesetzt. Natürlich steht es jedem Verein frei, einen Nachholkampf jederzeit abzusagen. Die Anwendung der Richtlinien bei der Bewertung des Kampfes findet dann gem. den Vorgaben der Richtlinien statt.

Die bisher zugestandenen Erleichterungen für die Saison 2021, die in den Richtlinien hinterlegt sind, haben auch weiterhin Bestand. Für fehlende Ringer wird keine Ordnungsgebühr erhoben. Durch den beschriebenen Ablauf soll verhindert werden, dass jeder Mannschaft, die sich aktuell noch den Herausforderungen des Ligenbetriebes gestellt hat, die Möglichkeit gegeben wird in der Leistungsklasse zu verbleiben.       

Nachwuchsligen

Der Sportbetrieb in den Jugendligen wird vorerst unter Einhaltung der gesetzlichen Regelungen analog zum Ligenbetrieb der Verbandsligen fortgeführt.

Regional individuelle Anpassungen des Ablaufs sind durch die Bezirke möglich.

Allgemeine Anmerkungen

Die Entscheidung den Ligenbetrieb fortzuführen, hat sich der Verbandsausschuss nicht leicht gemacht.

Letztlich ist der Verband damit dem mehrheitlichen Wunsch der Vereine und auch der Absicht des Freistaats gefolgt, den Sport und ein Mindestmaß an gesellschaftlicher Interaktion und Teilhabe aufrechtzuerhalten.

Das diese Entscheidung nicht bei Jeder und Jedem gleichermaßen auf Zustimmung stoßen wird, ist uns bewusst. Wir sind aber dennoch davon überzeugt, dass wir damit unserer Verantwortung in der Gesellschaft, den Sport zu ermöglichen und seine sozialen Bindungskräfte einzusetzen, am besten nachkommen. Wir bitten dringend darum, die veränderte Pandemie-Situation nicht auf die leichte Schulter zu nehmen, sondern sich an die geltenden Regeln zu halten bzw. als Heimverein die Umsetzung der geltenden Regeln zu kontrollieren. Der Heimverein ist zur Überprüfung der geltenden Regeln verpflichtet. Das Ignorieren der Bestimmungen, sonstige Verstöße oder auch das Suchen und Ausnutzen der letzten Schlupflöcher und Regelungslücken ist nicht nur unverantwortlich, sondern kann unter Umständen auch mit Geldstrafen seitens des Staates belegt werden.

Mit der Ausnahmeregelung für die Schüler*innen ist die Politik den Forderungen des BRV und seinem Dachverband TSB nachgekommen – das begrüßen wir sehr. Uns ist jedoch auch bewusst, dass damit auch ein Aufruf verbunden ist sich impfen zu lassen. Da uns aller Voraussicht nach die Pandemie noch länger begleiten wird, ist jetzt schon abzusehen, dass wir alle hier nur eine „Schonfrist“ eingeräumt bekommen haben und eine nochmalige Ausnahme für das kommende Jahr nicht sehr wahrscheinlich ist.

Mehr denn je sind wir alle miteinander in der jetzigen Situation auf die Kooperationsbereitschaft und das sportlich faire Miteinander eines jeden Einzelnen angewiesen. Durch den frühen Start unserer Ligen haben wir das Glück, dass uns nur noch wenige Kampftage bis zum Saisonabschluss fehlen. Bitte geht bei der Terminierung der noch ausstehenden Nachholkämpfe und der Absage von Kämpfen mit gegenseitiger Rücksichtnahme und Verständnis vor.

Wir gemeinsam für das Ringen!
Das war nie richtiger und wichtiger als jetzt.