Christopher Kraemer (TSV Westendorf) gewinnt das Ausringen gegen Etienne Kinsinger (KSV Köllerbach) und startet damit beim Olympia-Qualiturnier in Istanbul bis 60 Kilo.

Die Corona-Situation spitzt sich weiterhin zu. Besonders betroffen ist der Sport. Weil bereits am Wochenende die neuen Maßnahmen der bayerischen Staatsregierung greifen sollen, stehen insbesondere die Ringervereine mit ihren Athleten vor einer echten Herausforderung. Denn statt 3G soll es nun 3G plus geben. Ungeimpfte brauchen also einen negativen PCR-Test. Diese Regelung gilt ab Sonntag, 7. November. „Wir können an diesem Samstag noch unter 3G-Bedingungen ringen, wie die Wochen bereits zuvor", macht Ligenreferent Jens Heinz deutlich und will im diesem Zusammenhang den ganzen Wirrwarr entzerren.

„Die Situation, in der wir uns aktuell befinden, ist mehr als prekär“, verweist BRV-Vizepräsident Florian Geiger auf die fehlende Kommunikation und den nicht stattfindenden Regelungsvorlauf. „Als Verband hatten wir im Vorfeld überhaupt keine Gelegenheit, hier eingreifen zu können, um mit notwendigem Vorlauf die Kämpfe noch abzusagen.“ Wenn plötzlich Sportler nicht mehr antreten dürfen, weil ihnen der PCR-Test fehlt, den sie mit Stand Freitagmittag noch nicht gebraucht haben. Geiger geht sogar noch einen Schritt weiter: „Warum soll eine Mannschaft dann antreten, wenn man von vorneherein auf Grund zu weniger Sportler den Kampf nicht mehr gewinnen kann. Da muss man jetzt an die Politik auch die Frage stellen: Wer übernimmt die Ausfallkosten, die durch die fehlende verbindliche Regelung entstehen? Reisekosten von externen Sportlern, die schon am Donnerstag angereist sind, Rückerstattungen von Eintrittskarten, die bereits verkauft sind, wegfallende Cateringeinnahmen und die Kosten für die bereits bestellten Lebensmittel und Getränke? Der Freistaat.“ Die bittere Erkenntnis ist, dass dem Verband und den Vereinen im Grunde nichts anderes übrigbleibt, als tatenlos zuzusehen, was am Samstagabend in den Bayerischen Ligen passiert. Eines ist schon durchgesickert: „Die Fortsetzung des Bundesligabetriebes nach der U23-Weltmeisterschaft ist durch die Regelung des Bundes zu den länderübergreifenden Sportwettkämpfen weiterhin gesichert.

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